Verkehrsrecht

Viele Unfallgeschädigte meinen, sie brauchen keinen Rechtsanwalt, da ja die Rechtslage klar ist: Der andere hat Schuld! Wenn dies wirklich so klar ist, sollten Sie trotzdem einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, denn die Kosten Ihres Rechtsanwaltes muss die gegnerische Haftpflichtversicherung so gut wie immer übernehmen! Und das Feld der Fallstricke und Ärgernisse im Rahmen der Schadensregulierung ist groß: das geht los mit den Mietwagenkosten, Über die Wahl der Reparaturwerkstatt bis zum Umfang der Reparatur und der Reparaturdauer. Und wussten Sie, dass Sie sich selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Begutachtung aussuchen können und nicht damit einverstanden sein sollten, dass die Versicherung einen schickt?