Betreuungsrecht

Exklusive Betreuung Älterer/kranker Menschen

Beide Rechtsanwälte arbeiten als gerichtlich bestellte Betreuer. Sie werden vom Gericht eingesetzt, um sich um ältere oder kranke Menschen zu kümmern. Je nach Bedarf erstreckt sich die Betreuung auf das Vermögen, auf die Gesundheitsfürsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Das exklusive in der Betreuungsarbeit der Rechtsanwälte Feth & Haase ist die Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner B&D, Hilfe für psychisch Kranke e.V.. Dieser Verein hat sich auf die Fahnen geschrieben, ihrem KIientel wie ein Freund zur Seite zu stehen. Laienkräfte kümmern sich jeweils um einen Klienten. Ein persönliches Verhältnis kann entstehen, die Grundlage für eine freundschaftliche Zuwendung.

Nicht nur Gerichte sind Auftraggeber für die Betreuung, eine solche kann auch durch Angehörige mit unserer Kanzlei vereinbart werden. Vereinbaren Sie unverbindlich mit uns ein Informationsgespräch!

Für Sie selbst oder Angehörige können Sie im Wege der Vorsorgevollmacht schon jetzt dafür sorgen, dass Sie im Fall der Fälle exklusiv betreut werden.

Zu dem Klientel unserer Kanzlei gehören psychisch schwer kranke Menschen, alkoholabhängige Personen und demente Menschen. Teilweise ist ein erhebliches Vermögen zu verwalten, aber auch für mittellose Menschen wird die Betreuung übernommen. Auf jeden Fall erhalten Sie immer eine exklusive Betreuung sowohl in vermögensrechtlicher als auch in menschlicher Hinsicht.