Dienstag morgen, eine Mandantin ruft an und ist ganz aufgeregt:
Ich werde Oma und meine Tochter hat sich ein Kinderzimmer in einem Möbelhaus bestellt. Die anderen Großeltern wollten meine Tochter überraschen und haben auch ein Kinderzimmer bestellt. Das wurde jetzt schon geliefert. Ich habe jetzt schon beim Möbelhaus angerufen und gesagt, dass meine Tochter das Kinderzimmer nun nicht mehr will, dass sie den Kauf stornieren möchte. Die sagten aber, das Kinderzimmer sei schon unterwegs und wir könnten nicht mehr stornieren. Ich dachte, man könnte innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten!
Leider musste ich die Mandantin darüber aufklären, dass das Möbelhaus Recht hat. Wenn man als Kunde im Geschäft war und dort Ware verbindlich bestellt hat, dann ist der Kaufvertrag bereits abgeschlossen und man kann nicht einfach wieder zurücktreten. Dies ist ein Irrglaube, den es auch schon vor Zeiten des Onlinehandels gab. Wer im Internet kauft, ist klar im Vorteil: er kann innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen und ist aus der Nummer raus. Nicht aber im realen Leben, hier gilt der Grundsatz: pacta sunt servanda, also Verträge sind einzuhalten. Es ist nur Kulanz, wenn die Geschäfte einwandfreie Waren umtauschen oder gar den Kaufpreis zurückzahlen. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf nicht!