Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

Aus Versehen bei Rot über die Ampel gefahren, mit Alkohol beim Autofahren erwischt worden oder wird gegen Sie ermittelt wegen einer Tat, die Sie gar nicht begangen haben? Wir übernehmen Ihre Verteidigung und versuchen von Beginn an, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Um überhaupt zu erfahren, was Ihnen genau vorgeworfen wird, wird als erstes immer Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen. Nur so lässt sich eine Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, dann steht Ihnen vielleicht ein sogenannter Opferanwalt zu oder Sie können als Nebenkläger auftreten und sich ebenfalls durch einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung Ihrer Interessen im Prozess vertreten lassen. Steht Ihnen eventuell ein Schmerzensgeld zu, so kann auch dies bereits hier geltend gemacht werden.