– Rechtsanwalt Phillip Feth neu in der Kanzlei Feth und Haase –
Verstärkung für das Team der Rechtsanwaltskanzlei Feth und Haase: Ab sofort arbeitet Philipp Feth, der gemeinsame Sohn von Wolfgang Feth und Rebekka Haase, als dritter Rechtsanwalt in der Landstuhler Kanzlei mit. Philipp Feth, der sein Abitur am Reichswald-Gymnasium in Ramstein-Miesenbach ablegte, studierte Jura an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und an der University of Exeter in Großbritannien. Dort erwarb er 2014 ein Masters Degree mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht, vier Jahre später legte der das erste Staatsexamen mit den gleichen Studienschwerpunkten in Saarbrücken ab. Das Rechtsreferendariat absolvierte er beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main, wo er im November vergangenen Jahres das zweite Staatsexamen absolvierte. Seit 2017 sammelte der 29-Jährige praktische Erfahrungen in einer international tätigen Großkanzlei in Frankfurt und in Luxemburg, die sich unter anderem auf Immobilienrecht spezialisiert hat. Seine Zulassung als Rechtsanwalt bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken erfolgte am gestrigen Mittwoch. Neben dem Immobilienrecht ist Strafrecht das zweite große Interessensgebiet des frisch gebackenen Rechtsanwalts, nun in zweiter Generation die Landstuhler Kanzlei verstärkt. Daneben bereitet sich Philipp Feth, der in Reichenbach-Steegen aufgewachsen ist, auf seine Promotion vor, sein Doktorvater ist Prof. Dr. Stephan Hobe von der Universität zu Köln.
Nach eigenem Bekunden übte die juristische Arbeit seiner Eltern eine große Faszination auf ihn aus, so dass es eigentlich klar war, nach dem Abitur ebenfalls Jura studieren zu wollen. „Zum einen kann man als Rechtsanwalt seinen Mandanten dazu verhelfen, dass sie im wahrsten Sinne des Wortes zu ihrem Recht kommen. Man kann den Menschen bei ihren rechtlichen Problemen helfen und damit etwas Positives schaffen“, sagt Philipp Feth und betont, deshalb ganz bewusst auch die Laufbahn eines Rechtsanwalts eingeschlagen zu haben und nicht als Staatsanwalt oder Richter im Staatsdienst zu arbeiten. Gleichzeitig jedoch hat ihn aber auch die wissenschaftliche Beschäftigung mit juristischen Problemstellungen vom ersten Studientag an stark interessiert. „Es ist spannend, sich mit den unterschiedlichsten Problemstellungen zu beschäftigen und dabei auf verschiedene Weise Lösungen zu finden. Das betrifft sowohl ganz praktisch das alltägliche Leben als auch komplexe juristische Fragestellungen“, sagt Philipp Feth und beantwortet damit gleichzeitig die Frage, warum er sich nach dem erfolgreichen zweiten Staatsexamen zur Promotion entschlossen hat.